Chaya FueraAllgemeine Geschäftsbedingungen
Wirksamkeit, Bestellung, Auftrag, Personenanzahl
Der Veranstalter ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Anordnungen und die Einholung aller für die Veranstaltung allenfalls erforderlichen Bewilligungen alleine verantwortlich. Diese Bewilligungen sind Chaya Fuera vor Veranstaltungsbeginn in Kopie zu übergeben. Notausgänge und Fluchtwege sind während der gesamten Veranstaltung stets freizuhalten. Den diesbezüglichen Anweisungen der Mitarbeiter von Chaya Fuera ist unbedingt und sofort Folge zu leisten.
Der Veranstalter verpflichtet sich, einen genauen Ablaufplan der Veranstaltung bis spätestens 3 Arbeits-Tage vor der Veranstaltung an seine Ansprechperson im Chaya Fuera zu übergeben. Dieser Ablaufplan ist die Basis für alle von Chaya Fuera zu erbringenden Leistungen. Ebenso hat der Veranstalter spätestens am 3. Arbeitstag vor der Veranstaltung die Anzahl der teilnehmenden Personen schriftlich bekannt zu geben. Diese Anzahl gilt bei allen nach Personen abgerechneten Leistungen als garantierte Mindestanzahl. Sollte die tatsächliche Teilnehmeranzahl höher sein als bekannt gegeben, so kann Chaya Fuera nicht garantieren, dass die erforderlichen Kapazitäten (Personal, Bestuhlung, etc.) vorhanden sind. Übersteigt die tatsächliche Teilnehmeranzahl die behördlich genehmigte Personenanzahl für Chaya Fuera oder einzelne seiner Räume, so kann der erforderlichen Anzahl von Personen die Teilnahme verweigert werden.
Veranstaltungsort ist die Kandlgasse 19-21, 1070 Wien. Die Mietdauereiner Ganztagesmiete ist beginnt am Veranstaltungstag um 9:00 Vormittag undendet am Folgetag um 9:00 Vormittag. Die Chaya Fuera Event GmbH stellt dem Veranstalter sein Personal, wie z.B. Reinigungspersonal, Auf- und Abbaupersonal, auf Wunsch auch nach Ablauf der vereinbarten Veranstaltungszeit zur Verfügung.
Die Bindungswirkung dieses Angebots endet spätesten 4 Wochen nach Zugang der Ausfertigung. Ist die Auftragserteilung innerhalb dieser Frist nicht möglich, kann eine Erstreckung der Bindungsfrist einvernehmlich vorgenommen werden.
Die Menüplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details sollten spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Bei kurzfristiger Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots bekannt zu geben.
Der Auftrag ist schriftlich, durch Retournieren des firmenmäßig unterzeichneten Angebots zu erteilen; er ist für den Besteller sofort, für Chaya Fuera nach Auftragsbestätigung bindend.
Lieferzeiten
Zugesagte Termine werden unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z.B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Verpflichtungen.
Kalkulationsgrundlage
Wir bitten zu beachten, dass es sich bei dem in der Kostenübersicht angeführten Personalaufwand um eine Schätzung handelt, die sich an den im Angebot festgelegten Ablaufzeiten orientiert, und die Auf- und Abbau sowie Lade- und Transportzeiten inkludiert. Abweichungen von dem im Angebot vorgegebenen Ablauf können höhere Personalkosten verursachen.
Die Reinigungskosten und die Kosten der Müllentsorgung sind im Angebot separat angeführt und wurden auf ein übliches Maß der Verschmutzung kalkuliert. Bei extremer Verschmutzung über das übliche Maß hinaus, werden Mehrkosten verrechnet.
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der leeren Räumlichkeiten. Der Auf- und Abbau von Mobiliar wie Podien etc. wird gesondert gemäß Vereinbarung /Angebot in Rechnung gestellt.
Reklamation, Storno
Allfällige Beanstandungen sind sofort längstens innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich zu melden.
Letzter Termin für eine spesenfreie Annullierung einer Veranstaltung ist 8 Wochen vor Veranstaltungsdatum.
Stornogebühren:- Bis zur 8. Woche vor Veranstaltungsdatum entfällt die Stornogebühr
- Bei Stornierung innerhalb von 8 Wochen vor Veranstaltungsdatum Raummiete in voller Höhe
- Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungdatum Raummiete in voller Höhe und 40 % der darüber hinaus angebotenen Leistungen
- Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsdatum Raummiete in voller Höhe und 60 % der darüber hinaus angebotenen Leistungen
- Bei Stornierung innerhalb von 4 Tagen vor Veranstaltungsdatum Raummiete in voller Höhe und 80 % der darüber hinaus angebotenen Leistungen
Jeweils zuzüglich der Kosten der bereits getroffenen Vorbereitungen und allfällig an uns gerichtete Stornoforderungen.
Preise
Alle in diesem Angebot angeführten Preise sind als Einzelpreise nur im Rahmen des Gesamtangebots gültig. Die Preise verstehen sich, falls nicht besonders angeführt, exklusive Umsatzsteuer. Ansonsten beinhalten sie alle anderen gesetzlichen Abgaben, nicht jedoch die Vergnügungssteuer.
Bei einem über den vereinbarten Veranstaltungszeitraum hinausgehenden Service werden dem Veranstalter für die Betreuung pro Mitarbeiter Stundensätze lt. Preisliste in Rechnung gestellt. Im Zeitraum von der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückstellung.
Versicherung / Haftung
Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Veranstaltung (samt Vor- und Nachbereitungszeit) eine ausreichende Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung abzuschließen und Chaya Fuera unaufgefordert durch Übergabe einer Polizzen Kopie nachzuweisen.
Chaya Fuera Event GmbH haftet, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, hinsichtlich aller dem Veranstalter allenfallsentstehenden Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, letzteresbetragsmäßig beschränkt auf die Höhe des vereinbarten Entgelts.
Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld usw. welche/welches vom Veranstalter, seinen Sub-Auftragnehmern oder von den Teilnehmern der Veranstaltungen eingebracht werden/wird, unterliegen/unterliegt keinesfalls der Haftung von Chaya Fuera. DemVeranstalter wird auch diesbezüglich dringend der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nahe gelegt.
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter ungeachtet eines eigenen Verschuldens. Die Kosten daraus, dies einschließlich entgangenen Gewinns, sind Chaya Fuera voll zu ersetzen. Bei Anmietung von Mobiliar, Technik und Ähnlichem für den Veranstalter über Chaya Fuera haftet der Veranstalter für Beschädigung oder Verlust der angemieteten Sachen. Chaya Fuera empfiehlt dem Veranstalter dringend, für eine ausreichende Versicherungseindeckung zu sorgen. Der Veranstalter hat die gegenständlichen Räumlichkeiten bei Übernahme unverzüglich auf vorhandene Schäden zu untersuchen und gegebenenfalls Chaya Fuera unmittelbar auf dieselben hinweisen. Schäden, die nicht bei Übernahme gerügt werden, gelten bis zu einem vom Veranstalter zu erbringenden Beweis des Gegenteils als vom Veranstalter verursacht. Vor Beginn der Veranstaltung muss daher eine Begehung der angemieteten Räumlichkeiten, an der ein befugter Vertreter von Chaya Fuera sowie ein befugter Vertreter des Veranstalters teilnimmt, stattfinden, wobei ein Protokoll erstellt wird. Ebenso muss nach Beendigung der Veranstaltung sowie des Abbaus eine solche Begehung – an der wiederum die oben genannten befugten Personen teilnehmen – stattfinden, um allfällige Schäden zu dokumentieren. Generell hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass jeder Gebrauch der Liegenschaft bzw. des Gebäudes, der eine übermäßige Abnützung zur Folge hat, unterbleibt.
Zahlungsbedingungen
Ab der Auftragsbestätigung sind 50% des zu erwartenden Auftragswertes als Anzahlung fällig. Vor Erlag der Anzahlung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet Vorbereitungen zu treffen.
Die Rechnung wird nach der Veranstaltung nach Maßgabe der erbrachten Leistungen, mindestens jedoch in Höhe der garantierten Mindestanzahl erstellt. Sie ist abzüglich einer eventuell geleisteten Anzahlung innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. ab Fälligkeit. Die durch die Betreibung der fälligen Schuld entstehenden Kosten wie Mahnspesen, Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltskosten usw. gehen zu Lasten des Bestellers.
Anmeldung bei Musik- und Tanzveranstaltungen / Catering
Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren bei AKM und Vergnügungssteuer rechtzeitig zu sorgen. Sollten wir für derartige Zahlungen gesetzliche Vergnügungssteuer in Anspruch genommen werden, hat uns der Auftraggeber schad- und klaglos zu halten.
Der vom Veranstalter beauftragte Speisecaterer bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Chaya Fuera Event GmbH. Weiters ist im Voraus zu klären, welche Räumlichkeiten bzw. technische Einrichtungen durch den Speisecaterer benutzt werden sollen. Chaya Fuera stellt hierfür Miete gemäß Preisliste und etwaige außerordentliche Stromkosten in Rechnung. Abfälle,Leergebinde etc. sind vom Caterer nach Veranstaltungsendemitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen – eine Entsorgung in die hauseigenen Müllgefäße ist nicht zulässig. Es dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Chaya Fuera keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Chaya Fuera mitgebracht werden.
Kündigung
Chaya Fuera ist berechtigt, jederzeit, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und –Terminen das Vertragsverhältnis aufzukündigen,
- a) wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
- b) wenn der Ruf, sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind
- c) im Falle höherer Gewalt
- d) wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht rechtzeitig einlangen.
Im Falle einer derartigen berechtigten Aufkündigung hat der Veranstalter Chaya Fuera alle dadurch entstehenden Schäden und Kosten zu bezahlen.
Sonstiges
Bei Anmietung von Mobiliar, Technik und ähnlichem für den Veranstalter über die Chaya Fuera Event GmbH haftet der Veranstalter für Beschädigung oder Verlust der angemieteten Sachen.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die angegebenen Fluchtwege aus sicherheitstechnischen Gründen unbedingt frei zu halten sind.
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen des stattfindenden Events im Chaya Fuera für eigene Werbezwecke des Chaya Fuera verwendet werden dürfen bzw. dem Chaya Fuera vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass in den anderen Räumlichkeiten ebenfalls Veranstaltungen stattfinden können. Sofern nicht alle Räumlichkeiten exklusiv gebucht werden, besteht eine Beschränkung der Lautstärke von 85 dB.Foyer und Gaderobe sind für alle Veranstaltungen zugänglich.
Wird zur Bewerbung einer Veranstaltung Fotomaterial der Chaya Fuera Event GmbH verwendet, so hat der Veranstalter die Werbemittel vor der Produktion oder vor einem etwaigen Online- Stellen im Internet der Chaya Fuera Event GmbH zur Genehmigung vorzulegen. Ankündigungen im Hörfunk oder Werbespots im TV bedürfen ebenfalls der Genehmigung durch die Chaya Fuera Event GmbH.
Die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten sind zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßen Zustand, besenrein, geräumt von Fahrnissen des Veranstalters bzw. dessen Subauftragnehmer sowie geräumt von eingebrachten Dekorationsgegenständen etc. an Chaya Fuera zurückzustellen. Erfolgt dies nicht ordnungs- oder fristgemäß, ist der Chaya Fuera berechtigt, hiefür ein Entgelt in zum vereinbarten Entgelt analoger Höhe in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden, insbesondere bedingt durch die Störung nachfolgender Veranstaltungen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für diese Schäden haftet der Veranstalter jedenfalls, dies auch ohne eigenes Verschulden.
Wir bitten zu beachten, dass dieses Angebot, solange keine schriftliche Angebotsannahme erfolgt, unverbindlich ist.
Der Veranstalter kennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist damit einverstanden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien, es wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung hat eine ihr möglichst nahekommende Gültige zu treten.